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Härtefallverfahren für alle deutschen Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine

Bundesregierung sichert Prüfung der Spätaussiedleraufnahme unmittelbar in Friedland zu

Die Bundesregierung verfolgt die Lage der deutschen Minderheit in der Ukraine aufmerksam und mit großer Sorge. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, versichert: „Allen Personen, die als Spätaussiedler in Deutschland Aufnahme begehren und jetzt nach Deutschland kommen, sage ich eine Prüfung ihres Aufnahmeantrages im mündlichen Verfahren, direkt in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland zu. Wenn Sie, liebe Landsleute, sich sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen, Sie deutscher Abstammung sind, die deutsche Sprache beherrschen und sich auch zum deutschen Volkstum (und zu keiner anderen Nationalität) bekennen, dann nehmen Sie nach Ankunft in Deutschland direkt Kontakt in der Aufnahmeeinrichtung in Friedland auf, damit Ihr Härtefallverfahren organisiert werden kann. Wichtig ist: Betreiben Sie in diesem Fall kein anderes Verfahren, vor allem kein aufenthaltsrechtliches Flüchtlingsverfahren. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der Spätaussiedleraufnahme, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise vorliegen müssen, nicht mehr belegen können und damit Ihr Antrag abgelehnt werden muss.“

https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2022/20220228-haertefallverfahren-ukraine.html