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Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik will Veränderungen bei der Aufnahme von Spätaussiedler:innen umsetzen

„Die Aufnahme von Spätaussiedler:innen muss an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden“, so Pawlik.

Hier ist die Pressemitteilung der Beauftragten vom 22.02.2023:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB reagiert auf den wachsenden Unmut über die restriktive Praxis bei der Aufnahme von Spätaussiedler:innen sowie bei der Umsetzung des Härtefallverfahrens für die Deutschen aus der Ukraine. „Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Spätaussiedler:innen müssen an die aktuelle Situation sowie die Lebensrealität der Betroffenen angepasst werden. Zum einen geht es um die Berücksichtigung eines einmal abgegebenen „Bekenntnisses zu einem nichtdeutschen Volkstum“ und zum anderen um das kriegsbedingte Verlassen der Ukraine durch die Antragsteller. Beides führt zu zunehmenden Ablehnungen von Anträgen sowie Ängsten und Enttäuschungen bei den Betroffenen“, erklärt Natalie Pawlik. 

Ein sogenanntes Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist eine der Vorausset-zungen für die Aufnahme als Spätaussiedler:in.  In der Angabe einer anderen als der deutschen Nationalität gegenüber staatlichen Stellen liegt ein Bekennt-nis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sogenanntes Gegenbekenntnis) vor. Für ein ernsthaftes Abrücken von einem Gegenbekenntnis hat das Bundes-verwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 26. Januar 2021 einen strengen Maßstab festgelegt. Insbesondere reicht nach dieser Rechtsprechung für das Abrücken von einem Gegenbekenntnis ein späteres Bekenntnis auf andere Weise (insbesondere durch Nachweis deutscher Sprachkenntnisse) nicht aus. Die Umsetzung des Urteils des BVerwG in die Verwaltungspraxis er-folgte unter dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und dem Vorgänger im Amt des Aussiedlerbeauftragten Prof. Dr. Bernd Fabritius (CSU), der von der Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) Kennt-nis hatte und ein entsprechendes Merkblatt des BVA mitgetragen hat. Dabei wurden jedoch sowohl die Lebensumstände der Menschen in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion als auch eine mögliche notwendige gesetzliche An-passung außer Acht gelassen. 

Die gängige Praxis sorge zwar für Rechtssicherheit, gehe aber an der Lebens-realität und den Umständen, unter denen die Menschen in der ehemaligen Sowjetunion leben und gelebt haben, nach Auffassung der Beauftragten, vor-bei. Gleichzeitig sei die Praxis aussiedlerpolitisch äußerst schwierig und unbe-friedigend, denn es komme vermehrt zu Ablehnungen von Menschen, die Be-nachteiligung durch das Kriegsfolgenschicksal ihrer Familie erlitten haben und für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.  

Auch im Hinblick auf das Härtefallverfahren für die Deutschen aus der Ukraine habe man zudem Anpassungsbedarf festgestellt. So ist das Verlassen der Aus-siedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens und die Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes innerhalb von 6 Monaten danach Voraussetzung für das Entstehen des Spätaussiedlerstatus. Bei den Antragsteller:innen, die Ukraine wegen des russischen Angriffskrieges verlas-sen mussten, führe dies zu unbilligen Ergebnissen. 

„Als Beauftragte der Bundesregierung nehme ich die Situation und die Schick-sale der Betroffenen sehr ernst. Deshalb arbeiten mein Team und ich auf Hoch-touren an Lösungen der beiden Problempunkte im Sinne der Betroffenen. Dies hat bei uns gerade höchste Priorität“, so die Beauftragte abschließend.

Quelle: https://www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/AUSB/DE/2023/veraenderungen_aufnahme.html?fbclid=IwAR36Lj4rplmtub3eDS5RDRPZB5O2MpYbdH2MIKAzc0A4xIf9uk2dq7ZcZOo