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Antwort der Aussiedlerbeauftragten Natalie Pawlik zur aktuellen Härtefallregelung bei der Aufnahme der Spätaussiedler*innen im Zusammenhang mit der Teilmobilmachung in Russland

Nach Bekanntgabe der Mobilmachung in der Russischen Föderation haben wir die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Frau Natalie Pawlik (MdB) angeschrieben.

Hier ist ein Auszug aus Ihrer Antwort, aus dem man mehr über die aktuelle Härtefallregelung bei der Aufnahme von Spätaussiedler*innen erfahren kann:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke für Ihr Schreiben vom 23. September 2022 und für Ihren Einsatz für die Familien der Russlanddeutschen, die sich in Ihrer Notlage an Sie wenden.

Mit Sorge betrachtet die Bundesregierung die durch die russische Teilmobilmachung entstehende Gefahr für deutsche Spätaussiedler und ihre Abkömmlinge, im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen ihren Willen eingesetzt zu werden.

Die begründete Befürchtung einer Einberufung zu diesem Zweck kann daher eine besondere Härte im Sinne des Gesetzes mit der Folge begründen, dass die Erteilung des Aufnahmebescheides nicht im Herkunftsgebiet abgewartet werden muss. Geflüchtete Wehrpflichtige können sich, wie in anderen Härtefällen, an das zuständige Bundesverwaltungsamt, Standort Friedland,  Mailadresse: Spaetaussiedler-Friedland@bva.bund.de, wenden, wo geprüft wird, ob eine besondere Härte vorliegt. Im Zeitpunkt des Verlassens des Herkunftsgebietes müssen jedoch auch alle anderen Voraussetzungen einer Aufnahme, insbesondere neben der Abstammung auch die notwendigen Sprachkenntnisse und ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorgelegen haben.

Spätaussiedlern aus Russland, die bereits einen Aufnahmebescheid besitzen und schnell einreisen wollen, kann bei begründeter Befürchtung einer Einberufung ein Visum zur beschleunigten Einreise erteilt werden. Personen, die bereits ein Visum für einen späteren Termin haben, sollen sich direkt an das BVA (unterbringung-friedland@bva.bund.de) wenden. Dort wird geprüft, ob eine Beschleunigung erforderlich ist und ggf. die Auslandsvertretung ersucht, ein Visum zum Wunschtermin zu erteilen.

Personen, die noch kein Visum beantragt haben, tragen bitte der Auslandsvertretung bei der Antragstellung Gründe für das Beschleunigungsersuchen mit. Das BVA prüft auch in diesen Fällen, ob eine Beschleunigung erforderlich ist, und teilt dies der Auslandsvertretung in seiner Antwort mit.

Eine Beschleunigung aller schriftlich gestellten Aufnahmeanträge aus der Russischen Föderation oder ein Verzicht auf materielle Voraussetzungen der Aufnahme ist jedoch weder geplant noch möglich.

[…]

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen hinreichend klären konnte und wünsche Ihrem Verein für die Zukunft alles Gute und hoffe weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichem Gruß,

Natalie Pawlik, MdB“